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Spezialisierung · Südtirol und ganz ItalienSteuerberater für Krypto-Werte: rekonstruieren, erklären, berichtigen.
Für alle, die Krypto-Werte (Crypto, Kryptowährungen, Stablecoins, Token und NFTs) auf Exchanges, Wallets oder DeFi-Plattformen halten oder gehandelt haben, rekonstruiert die Kanzlei sämtliche Transaktionen, bestimmt die richtige steuerliche Behandlung und erstellt Erklärungen und Berichtigungen – mit einer Dokumentenakte, die bei Kontrollen bereitliegt. Die Kanzlei betreut Mandanten in Südtirol und online in ganz Italien.

Drei typische Situationen
Nie erklärte Jahre
Krypto-Werte wurden in den vergangenen Jahren gekauft oder getauscht, ohne den Vordruck RW auszufüllen oder Gewinne zu erklären. Die freiwillige Berichtigung (ravvedimento operoso) senkt die Strafen deutlich.
Schreiben der Agentur der Einnahmen
Compliance-Schreiben zu nicht erklärten Krypto-Werten oder Auslandsvermögen. Gefragt ist eine rasche Antwort auf Grundlage einer vollständigen und belegten Rekonstruktion.
Jährliche Steuererklärung
Einfache oder komplexe Tätigkeit (ausländische Exchanges, Staking, DeFi, Krypto-Zahlungskarten), die jedes Jahr korrekt in der Einkommensteuererklärung abgebildet werden muss.
Von der Analyse zur Erklärung in vier Phasen
Erstanalyse
Kennenlerngespräch und Beratung: genutzte Plattformen, betroffene Jahre, bisherige Erklärungen, eventuelle Schreiben der Behörde.
Datensammlung
Transaktionsberichte der Exchanges, Wallet-Adressen, zugehörige Bankbewegungen. Die Kanzlei sagt Ihnen genau, was Sie herunterladen müssen.
Rekonstruktion und Berechnung
Verknüpfung aller Transaktionen, steuerliche Anschaffungskosten, Gewinne und Verluste, Jahresendwerte. Jede Zahl ist in der Dokumentenakte nachvollziehbar.
Erklärung und Berichtigung
Vordrucke RW und RT, Vermögenssteuer auf Krypto-Werte, berichtigende Erklärungen und freiwillige Berichtigung für vergangene Jahre.
Was Sie vorbereiten sollten
- Liste der genutzten Exchanges und Plattformen, in Italien und im Ausland
- Transaktionsberichte (CSV oder PDF) seit Eröffnung jedes Kontos
- Öffentliche Adressen Ihrer eigenen Wallets (Hardware oder Software)
- Einkommensteuererklärungen der betroffenen Jahre
- Eventuelle Schreiben der Agentur der Einnahmen
Professionelle Werkzeuge. Die Rekonstruktion stützt sich auf spezialisierte Software (Koinly, TaTax, CryptoBooks u. a.) und direkte Prüfungen der On-Chain-Daten, die von der Kanzlei einzeln kontrolliert werden.
Die maßgeblichen Regeln
- Sonstige Einkünfte
- Art. 67, Abs. 1, Buchst. c-sexies) TUIR, eingeführt durch Gesetz Nr. 197/2022 (Abs. 126-147)
- Steuersatz
- 26 % bis 2025; 33 % ab 2026 (Gesetz Nr. 207/2024, Art. 1, Abs. 24)
- Steuermonitoring
- Vordruck RW, Art. 4 GD Nr. 167/1990
- Vermögenssteuer
- 2 Promille jährlich auf gehaltene Krypto-Werte (Gesetz Nr. 197/2022)
- Verwaltungspraxis
- Rundschreiben der Agentur der Einnahmen Nr. 30/E vom 27. Oktober 2023
- Datenaustausch
- Richtlinie (EU) 2023/2226, DAC8, anwendbar ab 2026
Zusammenfassende Hinweise zur Information. Jede Situation ist im Einzelfall zu prüfen.
Die häufigsten Fragen
Ich besitze Crypto bzw. Kryptowährungen, habe aber nie verkauft: Muss ich sie erklären?
Grundsätzlich ja. Gehaltene Krypto-Werte sind auch ohne Verkauf im Vordruck RW anzugeben, und auf ihren Wert ist eine jährliche Steuer von 2 Promille geschuldet. Die konkrete Situation ist im Einzelfall zu prüfen.
Ich habe ein Schreiben der Agentur der Einnahmen erhalten: Was tun?
Das Schreiben sollte nicht ignoriert werden. Lassen Sie es umgehend fachlich prüfen, die Position rekonstruieren und die Berichtigung mittels ravvedimento operoso bewerten, die reduzierte Strafen ermöglicht.
Ich nutze ausländische Exchanges wie Binance, Kraken oder Bybit: Ändert das etwas?
Die Besteuerungsregeln sind dieselben, doch Werte auf ausländischen Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit beim Steuermonitoring. Ab 2026 macht der automatische Informationsaustausch nach der Richtlinie DAC8 diese Positionen für die Finanzverwaltung sichtbarer.
Kann alles aus der Ferne abgewickelt werden?
Ja. Gespräche, Übermittlung der Unterlagen und Unterschrift sind online möglich; die Kanzlei empfängt Sie auch gerne in Meran.
Ein erstes Gespräch, um das Vorgehen zu klären
Ein kurzer telefonischer Kontakt, um die Situation einzuordnen. Ist das Bild bereits klar, vereinbaren wir eine einstündige Beratung, in der wir Ihre Tätigkeit prüfen und die beste Lösung zur Regularisierung Ihrer Position ermitteln.